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01.03.2012 11:36

Geschäftsführer privat:

Rubrik: Erfolge

Vorsicht beim Smartphone-Banking

Inzwischen geben die meisten Banken und Versicherungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass es keinen Schadensersatz bei Missbrauch gibt, wenn auf einem Mobilgerät zugleich Online-Banking und der SMS-TAN-Empfang durchgeführt werden. Laut AGB muss der Kunde dann den entstandenen Schaden in voller Höhe selbst tragen. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen hin (Pressemitteilung VZ Sachsen).

Tipp:
Auch wenn noch nicht ganz klar ist, ob diese AGB-Klausel gerichtlicher Prüfung standhält, sollten Sie ganz sicher gehen: kein Online-Banking mit dem Smartphone!

Eingereicht von:

Lothar Volkelt
Haufe Lexware GmbH & Co. KG
"die gmbh-news", Ausgabe März 2012
Fraunhoferstr. 5
82152 Planegg
Tel. 0 89 / 8 95 17 - 0
www.haufe-lexware.com




Geschäftsführer
K.-L. Wagner


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