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19.04.2012 11:54

Geschäftsführer privat:

Rubrik: Erfolge

Finanzamt darf in der Familie zwangsvollstrecken

Steht die Übertragung eines Grundstücks auf Kinder in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit einem Steuervorgang, dürfen die Finanzbehörden dieses Grundstück zwangsvollstrecken.
Im aktuellen Fall bestanden die Steuerschulden bereits zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung auf die Kinder. Dann ist es aber bereits zu spät. Das Finanzamt hat als benachteiligter Gläubiger Zugriff auf das Kindesvermögen. (FG Hessen, Urteil vom 09.11.2011, 3 K 1122/07).

Eingereicht von:

Lothar Volkelt
Haufe Lexware GmbH & Co. KG
"Lexware gmbh-news", Ausgabe April 2012
Fraunhoferstr. 5
82152 Planegg
Tel. 0 89 / 8 95 17 - 0
www.haufe-lexware.com




Geschäftsführer
K.-L. Wagner


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