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News / Neuigkeiten


10.05.2012 11:32

Geschäftsführer privat:

Rubrik: Erfolge

Ihre Direktversicherung ist nicht sicher

Werden trotz drohender Zahlungsunfähigkeit der GmbH die Beiträge zur Direktversicherung des GmbH-Geschäftsführers weiter gezahlt, ist dies in der Regel als Benachteiligung der Gläubiger zu werten (BGH, Urteil vom 12.01.2012, IX ZR 95/11).

Zumindest für den Zeitraum, ab dem Zahlungsunfähigkeit besteht, muss die Versicherung die eingezogenen Beiträge für die Direktversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers zurückzahlen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es in diesem Zeitraum zusätzlich zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge gekommen ist.

Eingereicht von:

Lothar Volkelt
Haufe Lexware GmbH & Co. KG
"Lexware gmbh-news", Ausgabe Mai 2012
Fraunhoferstr. 5
82152 Planegg
Tel. 0 89 / 8 95 17 - 0
www.haufe-lexware.com




Geschäftsführer
K.-L. Wagner


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