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News / Neuigkeiten10.05.2012 11:32
Geschäftsführer privat:Rubrik: ErfolgeIhre Direktversicherung ist nicht sicher Werden trotz drohender Zahlungsunfähigkeit der GmbH die Beiträge zur Direktversicherung des GmbH-Geschäftsführers weiter gezahlt, ist dies in der Regel als Benachteiligung der Gläubiger zu werten (BGH, Urteil vom 12.01.2012, IX ZR 95/11). Zumindest für den Zeitraum, ab dem Zahlungsunfähigkeit besteht, muss die Versicherung die eingezogenen Beiträge für die Direktversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers zurückzahlen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es in diesem Zeitraum zusätzlich zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge gekommen ist. Eingereicht von: Lothar Volkelt
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![]() Geschäftsführer K.-L. Wagner
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