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02.08.2012 10:37

Vorsteuer-Vergütungsverfahren:

Rubrik: Erfolge

Antrag unbedingt termingerecht stellen

Die Vorsteuer für Auslandsgeschäfte können Sie sich auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen. Dafür gilt eine klare Frist, bis wann Sie den Antrag stellen müssen:

Für Vorsteuer ab 1. Januar 2010:
9 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Vorsteuer angefallen ist. D. h. für im Ausland bezahlte Umsatzsteuer aus dem Jahr 2011 müssen Sie den Vergütungsantrag bis 30. September 2012 stellen.

Achtung:
Die Frist ist eine sog. Ausschlussfrist, d. h. Erstattungsanträge, die später als nach 9 Monaten gestellt werden, werden von den Behörden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Dann gibt es keine Umsatzsteuer zurück!

Eingereicht von:

Dipl.-Volkswirt und Chefredakteur Lothar Volkelt
Haufe Lexware GmbH & Co. KG
"Lexware gmbh-news", Ausgabe August 2012
Fraunhoferstr. 5
82152 Planegg
Tel. 0 89 / 8 95 17 - 0
www.haufe-lexware.com

 




Geschäftsführer
K.-L. Wagner


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